Der Kur- und Urlaubsort Bad Gögging und die Limes-Therme bieten Ihnen Gesundheitsvor- und nachsorge auf höchstem medizinischem Niveau in einer traumhaften Urlaubsregion.
Obwohl der Begriff „Kur” noch immer sehr gebräuchlich ist, existiert er seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 offiziell nicht mehr. Als gesetzlich Versicherter haben Sie dennoch weiterhin Anspruch darauf, auch wenn nun offiziell von „Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen” die Rede ist.
Sie wollen gar nicht erst ernsthaft erkranken? Dann beugen Sie vor und beantragen Sie eine Kur. Jeder gesetzliche Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine so genannte ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung.
Die ambulante Vorsorgeleistung können Sie alle drei Jahre beantragen, die stationäre alle vier Jahre. Wie beantrage ich eine Kur?
Eine Reha nehmen grundsätzlich Personen in Anspruch, die bereits erkrankt sind und Hilfe bei ihrer Gesundung benötigen. Wie eine Kur kann auch eine Rehe ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ambulant bedeutet, dass Sie Ihre Unterkunft und Verpflegung selbst organisieren und nur für Ihre Anwendungen eine Einrichtung aufsuchen. Die stationäre Reha ist für Personen geeignet, die sich nicht selbst versorgen können. Sie sind dann zum Beispiel in einer Kurklinik untergebracht, die Sie rundum betreut. Wenn die Reha direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt, nennt man sie Anschlussheilbehandlung (AHB).
Wer eine Kur machen möchte, steht oft vor der Frage: "Wie stelle ich einen Kurantrag" oder "Wie beantragt man eine Reha"? Manch einer, dessen Kurantrag abgelehnt wurde, weiß vielleicht gar nicht, dass es sich lohnt, dagegen Widerspruch einzulegen. Wir möchten Ihnen hier Tipps geben, damit Sie bessere Aussichten haben, eine Kur genehmigt zu bekommen.
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
Nach einem Gespräch bei dem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Befinden zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.
Gemeinsam mit dem Arzt wird der Antrag ausgefüllt und an den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Beihilfestelle) übermittelt. Dem Antrag ist als Anlage eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt beizulegen.
Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst bzw. den Vertragsarzt.
Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
Bei einer Ablehnung des Antrages sollte, am besten mit Unterstützung des Arztes, innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Online finden Sie Formulierungshilfen für den Widerspruch: www.gesundes-bayern.de/widerspruch-einlegen
Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort verordnet.
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von bis zu 16 Euro pro Tag bezahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.
Am Brunnenforum 1
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